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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.11.1980, Az.: VIII ZR 280/79

Darlegungslast; Beweislast; Bestreiten; Nichtvorhandensein von Tatumständen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.11.1980
Aktenzeichen
VIII ZR 280/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11696
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1981, 148-149 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1981, 576-577 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 577-578 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine Partei, die das Nichtvorhandensein von Tatumständen behauptet, ist nicht von der sie hierfür treffenden Darlegungspflicht befreit. Der Gegner darf sich in einem solchen Fall aber nicht mit einfachem Bestreiten begnügen, sondern muß im einzelnen darlegen, daß die bestrittene Behauptung unrichtig ist, soweit er dazu in der Lage ist.