Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 21.07.1964, Az.: 2 BvR 223/64
Anspruch auf rechtliches Gehör; Verfahrensbeteiligte Schriftsätze; Kenntnis der verfahrensbeteiligten Schriftsätze
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 21.07.1964
- Aktenzeichen
- 2 BvR 223/64
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1964, 10237
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Augsburg 03.03.1964 - Qs 80/64
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerfGE 18, 147 - 151
Redaktioneller Leitsatz
1. Ob von den übrigen Verfahrensbeteiligten Schriftsätze eingereicht worden sind, ist vom Beteiligten des Verfahrens von sich aus nicht zu prüfen.
2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn ein Gericht unter Zugrundelegung schriftsätzlicher Ausführungen einer Partei entscheidet, ohne daß die andere Partei davon zuvor in Kenntnis gesetzt worden wären.