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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 21.07.1964, Az.: 2 BvR 223/64

Anspruch auf rechtliches Gehör; Verfahrensbeteiligte Schriftsätze; Kenntnis der verfahrensbeteiligten Schriftsätze

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
21.07.1964
Aktenzeichen
2 BvR 223/64
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1964, 10237
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Augsburg 03.03.1964 - Qs 80/64

Fundstelle

  • BVerfGE 18, 147 - 151

Redaktioneller Leitsatz

1. Ob von den übrigen Verfahrensbeteiligten Schriftsätze eingereicht worden sind, ist vom Beteiligten des Verfahrens von sich aus nicht zu prüfen.

2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn ein Gericht unter Zugrundelegung schriftsätzlicher Ausführungen einer Partei entscheidet, ohne daß die andere Partei davon zuvor in Kenntnis gesetzt worden wären.