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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.02.1991, Az.: 3 StR 13/91

Standesrechtliche Ahndung; Vertretungsverbot; Vertretungsverbot für Rechtsanwalt; Strafmilderung; Strafzumessung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.02.1991
Aktenzeichen
3 StR 13/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 11868
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • StV 1991, 207

Amtlicher Leitsatz

Berufliche Konsequenzen einer Verurteilung für einen Rechtsanwalt (hier: standesrechtliche Ahndung bis hin zu einem befristeten Vertretungsverbot oder einem Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft) können strafmildernd berücksichtigt werden. Das Urteil muß erkennen lassen, daß das Gericht sich damit auseinandergesetzt hat.