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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.10.1957, Az.: 2 AZR 32/56

Ungerechtfertigte Forderungen; Fristlose Entlassung; Forderung der Arbeitnehmer; Unzumutbarer eigener Schaden

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.10.1957
Aktenzeichen
2 AZR 32/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10066
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 08.12.1955 - III Sa 180/55

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 626 BGB Druckkündigung
  • EzA § 626 BGB Nr. 7

Amtlicher Leitsatz

Ungerechtfertigten Forderungen von Arbeitnehmern auf fristlose Entlassung eines Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nur nachgeben, wenn die fristlose Entlassung der letzte Ausweg ist, um einen unzumutbaren eigenen Schaden abzuwenden.