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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.01.1974, Az.: 3 AZR 114/73

Ruhegehalt; Anspruch des Arbeitnehmers auf Verschaffung einer Zusatzversorgung; Verwirkung; Schadenersatzanspruch wegen unterlassener Zusatzversorgung; Ausschlußfrist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.01.1974
Aktenzeichen
3 AZR 114/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10066
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 12.11.1972 - 8 Sa 1/72

Fundstellen

  • BB 1974, 370
  • DB 1974, 680 (Volltext mit amtl. LS)
  • DVBl 1978, 82 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

Die Ausschlußfrist des § 70 Abs. 2 BAT gilt nicht für den Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Verschaffung einer Zusatzversorgung bei der VBL und auch nicht für einen Schadenersatzanspruch gegen den Arbeitgeber wegen unterlassener Zusatzversorgung. § 70 Abs. 2 BAT gilt ferner nicht für die Ansprüche des Arbeitnehmers aus einer Zusatzversorgung gegen die VBL.