Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.01.1974, Az.: 3 AZR 114/73
Ruhegehalt; Anspruch des Arbeitnehmers auf Verschaffung einer Zusatzversorgung; Verwirkung; Schadenersatzanspruch wegen unterlassener Zusatzversorgung; Ausschlußfrist
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.01.1974
- Aktenzeichen
- 3 AZR 114/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10066
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 12.11.1972 - 8 Sa 1/72
Rechtsgrundlagen
- § 133 BGB
- § 157 BGB
- § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB
- § 242 BGB
- § 70 Abs. 2 BAT
- § 68 Satzung der VBL in der für die Zeit ab 1. Januar 1967 geltenden Fassung
Fundstellen
- BB 1974, 370
- DB 1974, 680 (Volltext mit amtl. LS)
- DVBl 1978, 82 (Volltext)
Amtlicher Leitsatz
Die Ausschlußfrist des § 70 Abs. 2 BAT gilt nicht für den Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Verschaffung einer Zusatzversorgung bei der VBL und auch nicht für einen Schadenersatzanspruch gegen den Arbeitgeber wegen unterlassener Zusatzversorgung. § 70 Abs. 2 BAT gilt ferner nicht für die Ansprüche des Arbeitnehmers aus einer Zusatzversorgung gegen die VBL.