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Verordnung über Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Bibliographie

Titel
Verordnung über Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Redaktionelle Abkürzung
UWGEinigStV,BB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
44-1

Vom 10. Oktober 2006 (GVBl. II S. 450)

Auf Grund des § 15 Abs. 1 und 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414) verordnet die Landesregierung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Einigungsstellen1
Aufsicht2
Besetzung3
Vorsitzende Person4
Beisitzende Personen5
Anträge6
Einigungsverhandlung7
Ladungsfrist8
Persönliches Erscheinen9
Abstimmung10
Niederschrift11
Anwendung zivilprozessualer Vorschriften12
Entschädigung13
Kosten des Verfahrens14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten15