Bundesgerichtshof
Urt. v. 31.01.1984, Az.: VI ZR 150/82
Leistungsklage; Feststellungsurteil; Klageinteresse
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 31.01.1984
- Aktenzeichen
- VI ZR 150/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 13174
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- JZ 1984, 439
- MDR 1984, 660-661 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1984, 2295-2296 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Erweist sich die erhobene Leistungsklage als unbegründet, entspricht aber der Erlaß eines Feststellungsurteils dem Interesse der klagenden Partei, so kann das Gericht dem in dem Leistungsbegehren enthaltenen Antrag auf Feststellung des Rechtsverhältnisses auch dann stattgeben, wenn dieser Antrag nicht ausdrücklich hilfsweise gestellt ist.