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Bundesgerichtshof
Urt. v. 31.01.1984, Az.: VI ZR 150/82

Leistungsklage; Feststellungsurteil; Klageinteresse

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
31.01.1984
Aktenzeichen
VI ZR 150/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 13174
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1984, 439
  • MDR 1984, 660-661 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1984, 2295-2296 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Erweist sich die erhobene Leistungsklage als unbegründet, entspricht aber der Erlaß eines Feststellungsurteils dem Interesse der klagenden Partei, so kann das Gericht dem in dem Leistungsbegehren enthaltenen Antrag auf Feststellung des Rechtsverhältnisses auch dann stattgeben, wenn dieser Antrag nicht ausdrücklich hilfsweise gestellt ist.