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Bundessozialgericht
Urt. v. 20.05.1987, Az.: 10 RKg 12/85

Wertschätzung; Betreuungsleistung; Rüge; Berechnungsmethoden; Schätzungsgrundlage

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.05.1987
Aktenzeichen
10 RKg 12/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11477
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Mainz 22.04.1983 - S 2 Kg 1/83
LSG Mainz 20.05.1985 - L 1 Kg 11/84

Fundstellen

  • BSGE 62, 5 - 10
  • SozR 1750 § 287 Nr 1

Amtlicher Leitsatz

1. Die Schätzung des Wertes von Betreuungsleistungen ist Teil der Tatsachenfeststellungen, so daß das Revisionsgericht sie nur auf Rüge eines Beteiligten überprüfen darf.

2. Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, die Tatsacheninstanzen bei einer Schätzung auf bestimmte Berechnungsmethoden zu verpflichten oder ihnen die Berücksichtigung bestimmter Schätzungsgrundlagen aufzuerlegen (Anschluß an BGH vom 18.5.1971 - VI ZR 52/70 = BGHZ 56, 214, 218).