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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.05.1971, Az.: 5 RJ 154/70

Hinterbliebenenrente; Geschiedene Ehefrau; Auslandsaufenthalt; Kürzung der Witwenrente

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.05.1971
Aktenzeichen
5 RJ 154/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10821
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 33, 7 - 7
  • DB 1971, 1312 (Volltext)
  • DB (Beilage) 1971, 7 (Volltext)
  • SozR Nr 20 zu § 1268 RVO

Amtlicher Leitsatz

Solange die Hinterbliebenenrente der geschiedenen Ehefrau des Versicherten nicht zu zahlen ist, weil diese ihren Wohnsitz nicht im Geltungsbereich der RVO hat, ist die Rente der im Gebiet der BRD wohnenden Witwe nicht nach RVO § 1268 Abs. 4 zu kürzen.