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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.02.1961, Az.: 1 AZR 436/59

Schaden; Vorsatz; Veruntreuung von Geldern; Aufhebungsvertrag; Schadenersatzforderungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.02.1961
Aktenzeichen
1 AZR 436/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10114
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • DB 1961, 567

Amtlicher Leitsatz

Fügt ein Angestellter seinem Arbeitgeber vorsätzlich dadurch Schaden zu, daß er Gelder des Arbeitgebers veruntreut, schließen sodann Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bevor die Veruntreuungen bekannt geworden sind, einen Aufhebungsvertrag hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses. in dem der Arbeitgeber auf alle Ansprüche gegen den Arbeitnehmer verzichtet, so kann sich der Arbeitnehmer nicht darauf berufen, der Verzicht umfasse auch die bei Vertragsabschluß arglistig verschwiegenen, durch das ungetreue Verhalten des Arbeitnehmers entstandenen Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers.