Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.02.1961, Az.: 1 AZR 436/59
Schaden; Vorsatz; Veruntreuung von Geldern; Aufhebungsvertrag; Schadenersatzforderungen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.02.1961
- Aktenzeichen
- 1 AZR 436/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10114
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1961, 567
Amtlicher Leitsatz
Fügt ein Angestellter seinem Arbeitgeber vorsätzlich dadurch Schaden zu, daß er Gelder des Arbeitgebers veruntreut, schließen sodann Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bevor die Veruntreuungen bekannt geworden sind, einen Aufhebungsvertrag hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses. in dem der Arbeitgeber auf alle Ansprüche gegen den Arbeitnehmer verzichtet, so kann sich der Arbeitnehmer nicht darauf berufen, der Verzicht umfasse auch die bei Vertragsabschluß arglistig verschwiegenen, durch das ungetreue Verhalten des Arbeitnehmers entstandenen Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers.