Bundessozialgericht
Urt. v. 28.10.1976, Az.: 8 RU 28/76
Ordnungsstrafbescheid; Begründung; Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten; Offensichtliche Umstände
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 28.10.1976
- Aktenzeichen
- 8 RU 28/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10915
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1977, 435 (Volltext mit amtl. LS)
- SozR 2200 § 773 Nr 1
Amtlicher Leitsatz
Die Begründung eines - im Ermessen des Versicherungsträgers liegenden - Ordnungsstrafbescheides muß grundsätzlich erkennen lassen, daß sich der Versicherungsträger mit den entscheidungserheblichen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten auseinandergesetzt hat; sie ist jedoch hinsichtlich derjenigen Punkte entbehrlich, die auf der Hand liegen oder sich aus den dem Adressaten bekannten Umständen ergeben.