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Bundessozialgericht
Urt. v. 12.03.1974, Az.: 2 RU 289/73

Berufung; Zulässigkeit; Anspruch auf Sterbegeld; Überbrückungshilfe; Hinterbliebenenrente

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
12.03.1974
Aktenzeichen
2 RU 289/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10782
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 1500 § 144 Nr 2

Amtlicher Leitsatz

Die Berufung ist hinsichtlich der Ansprüche auf Sterbegeld und Überbrückungshilfe selbst dann nach SGG § 144 Abs 1 nicht zulässig, wenn sie daneben auch Hinterbliebenenrente betrifft.