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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.06.1959, Az.: 1 AZR 337/56

Kraftfahrer; Gesetzliche Haftpflichtversicherung; Öffentlich-rechtliche Körperschaft; Verkehrsunfall; Zwangshaftpflichtversicherung; Rückgriff auf Arbeitnehmer

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.06.1959
Aktenzeichen
1 AZR 337/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10049
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 29.05.1956 - 5 Sa 877/55

Fundstellen

  • BB 1959, 1029
  • DB 1959, 684 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Hat der als Kraftfahrer beschäftigte Arbeitnehmer einer von der gesetzlichen Haftpflichtversicherung freigestellten öffentlich-rechtlichen Körperschaft fahrlässig einen Verkehrsunfall verursacht, so gebot auch schon vor Inkrafttreten der Novelle zum KfzPflVG vom 16.07.1957 die dem Arbeitgeber obliegende Fürsorgepflicht, den Arbeitnehmer in gleichem Umfange freizustellen, wie ein von einem privaten Arbeitgeber beschäftigter Kraftfahrer infolge der bestehenden Zwangshaftpflichtversicherung den Schaden nicht zu tragen braucht. Insoweit kann der Arbeitnehmer auch im Wege des Rückgriffs nicht in Anspruch genommen werden, wenn die öffentlich-rechtliche Körperschaft selbst den Dritten entschädigt hat.