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Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.09.1989, Az.: II ZR 254/88

Verfassungsmäßigkeit; Aktiengesetz; Verschmelzung; Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen über die Verschmelzung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.09.1989
Aktenzeichen
II ZR 254/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 13651
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1989, 2320 (Kurzinformation)
  • NJW 1990, 322-323 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1989, 1765

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

1. Die Vorschriften des Aktiengesetzes über die Verschmelzung (§§ 339 ff. ) und die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen über die Verschmelzung (§§ 243 ff. , § 352 c) sind verfassungsgemäß.

2. Ein berechtigter Rechtsmißbrauchseinwand ist verfassungsgemäß und stellt kein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG dar.