Bundessozialgericht
Urt. v. 29.08.1990, Az.: 9a/9 RV 32/88
Versorgungsleiden; Rechtswidrige Anerkennung von Sozialleistungen
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 29.08.1990
- Aktenzeichen
- 9a/9 RV 32/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1990, 11412
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NZA 1991, 325 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Wer seit über 10 Jahren Leistungen aufgrund eines Versorgungsleidens erhält und über 55 Jahre alt ist, behält nach § 62 III 1 die Leistungen nicht nur trotz wesentlicher Besserung des Versorgungsleidens, sondern auch, wenn das Leiden unzweifelhaft von Anfang an rechtswidrig als Versorgungsleiden anerkannt worden ist.