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Bundessozialgericht
Urt. v. 29.08.1990, Az.: 9a/9 RV 32/88

Versorgungsleiden; Rechtswidrige Anerkennung von Sozialleistungen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
29.08.1990
Aktenzeichen
9a/9 RV 32/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 11412
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NZA 1991, 325 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Wer seit über 10 Jahren Leistungen aufgrund eines Versorgungsleidens erhält und über 55 Jahre alt ist, behält nach § 62 III 1 die Leistungen nicht nur trotz wesentlicher Besserung des Versorgungsleidens, sondern auch, wenn das Leiden unzweifelhaft von Anfang an rechtswidrig als Versorgungsleiden anerkannt worden ist.