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Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.03.1989, Az.: IX ZR 276/88

Aufwendungen auf das Pachtgrundstück; Wert der Aufwendungen; Baukostenzuschuß; Darlehn; Leistungen; Aufschub des Kündigungsrechts des Erstehers

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
30.03.1989
Aktenzeichen
IX ZR 276/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 13744
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1989, 1463 (Kurzinformation)
  • MDR 1989, 735 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1989, 714 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Aufwendungen, die der Verpächter auf das Pachtgrundstück macht und deren Wert er dem Mieter oder Pächter sodann als zinslose Baukostenzuschüsse darlehensweise zur Verfügung stellt, sind keine Leistungen, die zu einem Aufschub des Kündigungsrechts des Erstehers führen.