Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.03.1989, Az.: IX ZR 276/88
Aufwendungen auf das Pachtgrundstück; Wert der Aufwendungen; Baukostenzuschuß; Darlehn; Leistungen; Aufschub des Kündigungsrechts des Erstehers
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 30.03.1989
- Aktenzeichen
- IX ZR 276/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 13744
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1989, 1463 (Kurzinformation)
- MDR 1989, 735 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW-RR 1989, 714 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Aufwendungen, die der Verpächter auf das Pachtgrundstück macht und deren Wert er dem Mieter oder Pächter sodann als zinslose Baukostenzuschüsse darlehensweise zur Verfügung stellt, sind keine Leistungen, die zu einem Aufschub des Kündigungsrechts des Erstehers führen.