Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.06.1964, Az.: III ZR 111/61

Verkehrswert; Gemeiner Wert; Vorhandenes Gebäude; Wirtschaftlich zweckmäßige Verwendung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.06.1964
Aktenzeichen
III ZR 111/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10299
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BRS 19 Nr. 128

Redaktioneller Leitsatz

Der Verkehrswert wird durch den gemeinen Wert dargestellt. Es besteht Identität mit dem Begriff mit § 9 des Bewertungsgesetzes. Demnach kann ein vorhandenes Gebäude den Verkehrswert auch mindern, wenn es die wirtschaftlich zweckmäßige Verwendung hindert oder erschwert.