Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.09.1973, Az.: 4 AZR 509/72
Justizangestellter; Ausbilder; Kanzleilehrlinge; Angestellter im sonstigen Innendienst; Fachkenntnisse
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 05.09.1973
- Aktenzeichen
- 4 AZR 509/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10019
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 11.08.1972 - 9 Sa 403/70
Rechtsgrundlagen
- § 22 Anlage 1a VergGr. V b Fallgruppe 1 BAT
- § 23 Anlage 1a VergGr. V b Fallgruppe 1 BAT
Fundstelle
- BAGE 25, 268 - 278
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Justizangestellter, der ausschließlich als Ausbilder von Kanzleilehrlingen beschäftigt wird, ist als "Angestellter im sonstigen Innendienst" anzusehen.
2. Ein solcher Angestellter kann je nach Gestaltung seines Aufgabenbereiches für seine auszuübende Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und überwiegend selbständige Leistungen benötigen.