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Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.04.1989, Az.: 2 StR 97/89

Schwerer Raub; Fesselungsmaterial; Fesselung des Opfers; Widerstand brechen; Kabel; Fesselschnur

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.04.1989
Aktenzeichen
2 StR 97/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11989
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1989, 754-755 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1989, 2549-2550 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Schweren Raub begeht auch, wer bei der Tat ein Kabelstück bei sich führt, um das Opfer zu fesseln und dadurch widerstandsunfähig zu machen.