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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.07.1960, Az.: 1 BvR 435/60

Wiederaufnahmegrund; Rechtskräftiges Strafurteil; Nichtig erklärte Norm; Materielles Strafrecht; Gerichtsverfassungsrecht; Verfahrensrecht

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
07.07.1960
Aktenzeichen
1 BvR 435/60
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1960, 10866
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Stuttgart
AG Stuttgart

Fundstellen

  • BVerfGE 11, 263
  • JZ 1960, 570
  • NJW 1960, 1563

Redaktioneller Leitsatz

Leitsatz der Redaktion:

Einen Wiederaufnahmegrund gesteht § 79 Abs. 1 BVerfGG nicht ein, wenn die Norm dem Gerichtsverfassungs- oder Verfahrensrecht angehört, sondern nur wenn ein rechtskräftiges Strafurteil auf einer für nichtig erklärten Norm des materiellen Strafrechts beruht.