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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.04.1980, Az.: 4 AZR 301/78

Vorhandwerker; Widerruf der Bestellung; Rückgruppierung; Gleichstehende Veränderung der Eingruppierung; Widerruf der Tätigkeit; Mitbestimmung des Personalrates

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.04.1980
Aktenzeichen
4 AZR 301/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10005
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1980, 2531
  • PersV 1982, 169

Amtlicher Leitsatz

1. Der Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker stellt keine Rückgruppierung und keine der Rückgruppierung gleichstehende Veränderung der Eingruppierung dar.

2. Der Widerruf der Tätigkeit als Vorhandwerker stellt auch nicht die Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit iS von BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2 dar.

3. Der Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates.