Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.04.1980, Az.: 4 AZR 301/78
Vorhandwerker; Widerruf der Bestellung; Rückgruppierung; Gleichstehende Veränderung der Eingruppierung; Widerruf der Tätigkeit; Mitbestimmung des Personalrates
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 02.04.1980
- Aktenzeichen
- 4 AZR 301/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10005
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 9 MTB 2
- § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG
Fundstellen
- DB 1980, 2531
- PersV 1982, 169
Amtlicher Leitsatz
1. Der Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker stellt keine Rückgruppierung und keine der Rückgruppierung gleichstehende Veränderung der Eingruppierung dar.
2. Der Widerruf der Tätigkeit als Vorhandwerker stellt auch nicht die Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit iS von BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2 dar.
3. Der Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates.