Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.06.1986, Az.: BVerwG 1 WB 84/85
Nichtzulassung zur Offizierslaufbahn; Wehrbeschwerde; Truppendienst; Offiziersprüfung; Eignungsfeststellung durch Prüfgruppe; Nachprüfbarer Beurteilungsspielraum
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 11.06.1986
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 84/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 12491
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 17 Abs. 3 S. 2 WBO
- § 5 Abs. 2 SLV
- § 18 SLV
- § 34 Abs. 5 SLV
- § 33 SLV
- § 35 SLV
Fundstelle
- NZWehrr 1987, 76
Amtlicher Leitsatz
1. Der Soldat hat keinen Anspruch darauf, zu einer bestimmten, mit der Eigenschaft eines Anwärters für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes verbundenen Ausbildung zugelassen zu werden, die ihm die Möglichkeit eröffnet, nach Bestehen der Offiziersprüfung in die Dienstgradgruppe der Offiziere des Truppendienstes übernommen zu werden.
2. Die Eignungsfeststellung durch die Prüfgruppe ist wie die dienstliche Beurteilung ein höchst persönlicher Wertungsvorgang der Prüfgruppe in ihrer Mitglieder mit einem gerichtlich nur in beschränktem Umfang nachprüfbaren Beurteilungsspielraum.