§ 8 SUKG - Erstattung der Auslagen für zusätzlichen Unterricht
Bibliographie
- Titel
- Saarländisches Umzugskostengesetz (SUKG)
- Amtliche Abkürzung
- SUKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 2032-11
Die Auslagen für einen durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder des Umziehenden (§ 4 Abs. 3 Satz 2 und 3) werden bis zu 383 Euro für jedes Kind erstattet, und zwar bis zu 192 Euro voll und darüber hinaus zu drei Vierteln.