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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.07.1978, Az.: VII ZB 16/78

Berufungsbegründungsfrist; Organisation des Büros; Gewähr der Fristkontrolle

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.07.1978
Aktenzeichen
VII ZB 16/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11479
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Die Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist kann auf schuldhaft unzulänglicher Organisation des anwaltlichen Bürobetriebes beruhen, wenn das der allgemeinen Weisung des Anwalts entsprechende Verfahren keine ausreichende Gewähr für die zuverlässige Eintragung der Frist bietet (hier: Zwischenvermerk auf losem, nicht zum Bestandteil der Handakten gemachtem Zettel).