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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 13.09.1991, Az.: 2 BvR 355/91

Verletzung rechtlichen Gehörs; Nichtigkeitsklage; Verfassungsbeschwerde; Subsidiarität

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
13.09.1991
Aktenzeichen
2 BvR 355/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12300
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1992, 496 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1992, 256 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Soweit noch keine entgegenstehende Rechtsprechung des zuständigen Obergerichts zur Statthaftigkeit der Nichtigkeitsklage vorliegt, ist eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs erst dann zulassen, nachdem eine Nichtigkeitsklage gem. § 579 I Nr. 4 ZPO beim zuständigen Fachgericht erfolglos war.