Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 13.09.1991, Az.: 2 BvR 355/91
Verletzung rechtlichen Gehörs; Nichtigkeitsklage; Verfassungsbeschwerde; Subsidiarität
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 13.09.1991
- Aktenzeichen
- 2 BvR 355/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12300
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NJW 1992, 496 (Volltext mit red. LS)
- NVwZ 1992, 256 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Soweit noch keine entgegenstehende Rechtsprechung des zuständigen Obergerichts zur Statthaftigkeit der Nichtigkeitsklage vorliegt, ist eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs erst dann zulassen, nachdem eine Nichtigkeitsklage gem. § 579 I Nr. 4 ZPO beim zuständigen Fachgericht erfolglos war.