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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.05.1977, Az.: 5 AZR 151/76

Mitarbeit des Schuldners im Geschäft des Ehegatten; Arbeitsverhältnis; Vergütungsverpflichtung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.05.1977
Aktenzeichen
5 AZR 151/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10010
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 20.11.1975 - 2 (7) Sa 423/74

Fundstellen

  • DB 1977, 1855-1856 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1977, 607
  • NJW 1978, 343

Amtlicher Leitsatz

Arbeitet ein Schuldner im Geschäft seiner Ehefrau mit, so kommt es für die Frage, ob im Verhältnis des Gläubigers zu der Ehefrau nach § 850 h Abs. 2 ZPO eine angemessene Vergütung als geschuldet gilt, darauf an, ob aus der Sicht eines Dritten eine ständige und üblicherweise zu vergütende Mitarbeit anzunehmen ist. Im Regelfall sind die ehelichen Beziehungen für die Frage der Vergütungspflicht unerheblich und können nur auf die Höhe der Vergütung Einfluß gewinnen.