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Bundessozialgericht
Urt. v. 12.10.1988, Az.: 3/8 RK 28/87

Identität von Krankheiten ; Einheitliches Krankengeschehen; Degenerative Wirbelsäulenveränderungen; Behandlungsbedarf; Arbeitsunfähigkeit; Ursächlichkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
12.10.1988
Aktenzeichen
3/8 RK 28/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11382
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NZA 1989, 287

Amtlicher Leitsatz

Dieselbe Krankheit liegt vor, wenn es sich um ein in ursächlichem Sinne einheitliches Krankengeschehen handelt. Degenerative Wirbelsäulenveränderungen stellen eine Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung dar, sobald sie der Behandlung bedürfen oder bzw. und Arbeitsunfähigkeit bedingen.