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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.11.1982, Az.: VII ZR 147/82

Streitwert; Festsetzung; Freies Ermessen; Auskunftserteilung; Beschwer

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.11.1982
Aktenzeichen
VII ZR 147/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12228
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • JurBüro 1983, 1182

Amtlicher Leitsatz

Begehrt eine Partei im Prozeß die Erteilung einer Auskunft oder verlangt sie Rechnungslegung, so hat das Gericht insoweit den Streitwert gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzen. Das gilt nach § 2 ZPO auch für die Beschwer.