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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.07.1994, Az.: 1 AZN 324/94

Arbeitsgerichtsverfahren; Revision; Divergenz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.07.1994
Aktenzeichen
1 AZN 324/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 10211
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Essen 02.06.1993 - 4 Ca 3070/92
LAG Düsseldorf - 24.02.1994 - AZ: 13 Sa 1214/93

Fundstelle

  • NZA 1995, 807-808 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine Divergenz setzt voraus, daß die angefochtene Entscheidung einen erbrachten Rechtssatz aufstellt, oder seinerseits von einem erbrachten Rechtssatz des BAG oder einen des anderem in § 72 II Nr. 2 ArbGG genannten Gericht abweicht.