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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.04.1990, Az.: 6 AZR 462/88

Sonntagsprobe; Bühnenmitglied

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.04.1990
Aktenzeichen
6 AZR 462/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 10114
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Köln 01.07.1988 - 9 Sa 396/88

Fundstellen

  • BAGE 64, 348 - 354
  • AuR 1990, 294 (amtl. Leitsatz)
  • BB 1990, 1635 (amtl. Leitsatz)
  • NZA 1990, 979-980 (Volltext mit amtl. LS)
  • RdA 1990, 316 (amtl. Leitsatz)
  • ZTR 1990, 474 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Sonntagsproben nach § 18 Nr. 1 NV-Solo gehören zu den theatralischen Aufführungen im Sinne des § 105 i Abs. 1 GewO.

2. Das Bühnenmitglied ist zu einer Sonntagsprobe nur verpflichtet, wenn sie durch besondere Umstände notwendig ist. Der Begriff der Notwendigkeit ist eng auszulegen.

3. Es bleibt unentschieden, ob bei einer Aufhebungsklage nach § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG Verfahrensrügen unmittelbar mit der Klageschrift erhoben werden müssen oder im Laufe des Verfahrens nachgeschoben werden können. Eine Verfahrensrüge, die länger als zwei Monate nach der Zustellung des Schiedsgerichtsspruches erhoben ist, ist jedenfalls nicht rechtzeitig geltend gemacht.