Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.02.1970, Az.: VI ZR 135/68
Unfall; Verkehrsunfall; Unabwendbarkeit; Begegnungsverkehr; Beweislast
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 17.02.1970
- Aktenzeichen
- VI ZR 135/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 11067
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1970, 423-424 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Wem es nach § 7 Abs. 2 StVG obliegt, die Unabwendbarkeit eines Unfalls zu beweisen, der muß nicht auch all diejenigen Unfallverläufe ausschließen, die zwar im Rahmen des Denkmöglichen sind, aber mangels tatsächlichem Anhalt nicht festzustellen sind.
Hinweis:
Auch OLG Karlsruhe, 10 U 125/80, VersR 1981, 884, bei Unfall im Begegnungsverkehr.