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Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.02.1970, Az.: VI ZR 135/68

Unfall; Verkehrsunfall; Unabwendbarkeit; Begegnungsverkehr; Beweislast

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
17.02.1970
Aktenzeichen
VI ZR 135/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 11067
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1970, 423-424 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wem es nach § 7 Abs. 2 StVG obliegt, die Unabwendbarkeit eines Unfalls zu beweisen, der muß nicht auch all diejenigen Unfallverläufe ausschließen, die zwar im Rahmen des Denkmöglichen sind, aber mangels tatsächlichem Anhalt nicht festzustellen sind.

Hinweis:

Auch OLG Karlsruhe, 10 U 125/80, VersR 1981, 884, bei Unfall im Begegnungsverkehr.