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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 18.08.2004, Az.: I B 82/04

Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss eines Finazgerichts über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakt; Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren; Bestehen eines eigenständigen Verfahrens zur Überprüfung der verneinten Voraussetzungen für die Zulassung einer Beschwerde; Wertung von Rechtsbehelfen als Gegenvorstellung analog § 321a Zivilprozessordnung (ZPO)

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
18.08.2004
Aktenzeichen
I B 82/04
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2004, 22678
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Münster - 01.03.2004 - AZ: 9 V 6469/03
FG Münster - 01.03.2004 - AZ: 9 V 6561/03

Fundstelle

  • BFH/NV 2005, 223

Tenor:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter
BGH - 18.08.2004 - AZ: I B 81/04