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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.10.1957, Az.: 2 AZR 41/57

Pfändung; Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Arbeitsvertrag; Einheitliches Arbeitsverhältnis; Suspendierung des Arbeitsvertrages

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.10.1957
Aktenzeichen
2 AZR 41/57
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10016
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Bremen 05.12.1956 - I Sa 120/56

Fundstelle

  • AP Nr. 2 zu § 832 ZPO

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Pfändung nach ZPO § 832 erfaßt nicht nur den Lohn aus dem z.Zt. des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bestehenden Arbeitsvertrag, sondern darüber hinaus aus mehreren Arbeitsverträgen, wenn diese nach der im Arbeitsleben üblichen Verkehrsauffassung ein einheitliches Arbeitsverhältnis bilden.

2. Dies ist der Fall, wenn die zwischen 2 Arbeitsverträgen liegende Zeit wirtschaftlich einer Suspendierung des Arbeitsvertrages gleichkommt.