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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 09.04.1987, Az.: 1 BvR 1406/86

Schwerbehinderte; Kündigung; Antragstellung; Bescheid; Kündigungsschutz; Besonderer Kündigungsschutz

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
09.04.1987
Aktenzeichen
1 BvR 1406/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12229
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NZA 1987, 563

Amtlicher Leitsatz

Die (ständige) Rechtsprechung des BAG, den Kündigungsschutz des § 12 nur dem Arbeitnehmer zuzubilligen, der vor Ausspruch der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses entweder einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder zumindest einen entsprechenden Antrag nach § 3 SchwbG gestellt hat, verstößt nicht gegen Art. 2 I GG i. V. mit Art. 20 III GG.