Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.02.1976, Az.: 3 AZR 215/75
Vertragsverletzung; Zeugniserteilungspflicht; Schadensersatz; Minderverdienst; Kausalität; Beweislast; Darlegungspflicht; Beweiserleichterung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.02.1976
- Aktenzeichen
- 3 AZR 215/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10154
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 18.02.1975 - 4 Sa 88/74
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1976, 1239-1240 (Volltext mit red./amtl. LS)
- NJW 1976, 1470 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft seine Pflicht, dem Arbeitnehmer das in § 73 HGB näher beschriebene Zeugnis zu erteilen, so haftet er dem Arbeitnehmer für den Minderverdienst, der diesem dadurch entsteht, daß er bei Bewerbungen kein ordnungsmäßiges Zeugnis vorweisen kann.
2. Für den Nachweis dafür, daß ein Minderverdienst auf die Vertragsverletzung des Arbeitgebers zurückzuführen ist, kommen dem Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweiserleichterungen des § 252 Satz 2 BGB zugute. Ob die Voraussetzungen des § 252 Satz 2 BGB vorliegen, hat das Gericht nach den Maßstäben des § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu würdigen.