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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.02.1976, Az.: 3 AZR 215/75

Vertragsverletzung; Zeugniserteilungspflicht; Schadensersatz; Minderverdienst; Kausalität; Beweislast; Darlegungspflicht; Beweiserleichterung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.02.1976
Aktenzeichen
3 AZR 215/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10154
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 18.02.1975 - 4 Sa 88/74

Fundstellen

  • DB 1976, 1239-1240 (Volltext mit red./amtl. LS)
  • NJW 1976, 1470 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft seine Pflicht, dem Arbeitnehmer das in § 73 HGB näher beschriebene Zeugnis zu erteilen, so haftet er dem Arbeitnehmer für den Minderverdienst, der diesem dadurch entsteht, daß er bei Bewerbungen kein ordnungsmäßiges Zeugnis vorweisen kann.

2. Für den Nachweis dafür, daß ein Minderverdienst auf die Vertragsverletzung des Arbeitgebers zurückzuführen ist, kommen dem Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweiserleichterungen des § 252 Satz 2 BGB zugute. Ob die Voraussetzungen des § 252 Satz 2 BGB vorliegen, hat das Gericht nach den Maßstäben des § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu würdigen.