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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.01.1975, Az.: BVerwG 8 C 27/73

Wehrdienstfähigkeit eines Haftschalenträgers; Wehrersatzbehörde; Wehrpflichtiger; Haftschalen; Brille

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
15.01.1975
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 27/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11102
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Regensburg 15.11.1972 - N 40 I 72

Fundstelle

  • BVerwGE 47, 300

Amtlicher Leitsatz

Die Wehrersatzbehörde ist nicht zuständig für die Anordnung, ein Wehrpflichtiger, der Haftschalen trägt, habe nach Antritt des Wehrdienstes eine Brille zu tragen.