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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.07.1965, Az.: 5 AZR 380/64

Erholungsurlaubaufteilung; Mindesturlaub

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.07.1965
Aktenzeichen
5 AZR 380/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10154
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hessen - 18.08.1964 - AZ: 5 Sa 577/63

Fundstellen

  • BAGE 17, 263 - 266
  • DB 1965, 1184 (Kurzinformation)
  • DB 1965, 1524 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1965, 1025-1026 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1965, 2174-2175 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Aufteilung von Erholungsurlaub in einzelne Halbtags- und Stundenteile stellt keine wirksame Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindesturlaub dar. Dies gilt auch dann, wenn diese Aufteilung des Urlaubs auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruht.

2. Der Arbeitnehmer ist in dem unter 1 bezeichneten Fall grundsätzlich nicht daran gehindert, den gesetzlichen Mindesturlaub in zusammenhängender Form nachzufordern.