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Bundessozialgericht
Urt. v. 10.06.1975, Az.: 9 RV 124/74

Urteilsgründe; Entscheidung; Historische Tatsachen; Sachaufklärung; Landwirt; Berufliches Betroffensein; Vertreibung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
10.06.1975
Aktenzeichen
9 RV 124/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10709
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 40, 49 - 52
  • SozR 3100 § 30 Nr 7

Amtlicher Leitsatz

1. Das Gericht darf in Bezug auf historische Tatsachen nicht ohne eingehende Sachaufklärung zu Feststellungen gelangen, die mit diesen Tatsachen unvereinbar erscheinen.

2. Für das berufliche Betroffensein ist der vor der Schädigung ausgeübte Beruf (BVG § 30 Abs 2 S 1, S 2 Buchst a) eines selbständigen Landwirts nicht zu berücksichtigen, wenn infolge Vertreibung der Beschädigte in der Nachkriegszeit wahrscheinlich nicht mehr als selbständiger Landwirt tätig sein könnte (Weiterentwicklung von BSG 06.07.1972 9 RV 668/71 = BSGE 34, 216 = SozR Nr 58 zu § 30 BVG).