Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.07.1995, Az.: KRB 10/95
Verfolgungsverjährung; Unterbrechungstatbestände; Ordnungswidrigkeiten
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 05.07.1995
- Aktenzeichen
- KRB 10/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 12305
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NStZ 1996, 273
- NStZ-RR 1996, 147-148 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Zwar begründet § 33 I 2 OWiG eine eigene Verfolgungsverjährung für juristische Personen insoweit, als im selbständigen Verjähren wegen der Anordnung einer Nebenfolge auch solche Handlungen zur Unterbrechung der Verjährung ausreichen, die sich nicht gegen eine natürliche Person richten, sondern den in § 33 I 1 OWiG aufgezählten Unterbrechungstatbeständen nur "entsprechen". Dies bedeutet jedoch keine Einschränkung in dem Sinne, daß sämtliche vor Einleitung des selbständigen Verfahrens erfolgten Unterbrechungshandlungen gegen die natürliche Person, die eine Ordnungswidrigkeit i. S. des § 30 I OWiG begangen hat, außer Betracht bleiben sollen.