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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.07.1995, Az.: KRB 10/95

Verfolgungsverjährung; Unterbrechungstatbestände; Ordnungswidrigkeiten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.07.1995
Aktenzeichen
KRB 10/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 12305
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1996, 273
  • NStZ-RR 1996, 147-148 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zwar begründet § 33 I 2 OWiG eine eigene Verfolgungsverjährung für juristische Personen insoweit, als im selbständigen Verjähren wegen der Anordnung einer Nebenfolge auch solche Handlungen zur Unterbrechung der Verjährung ausreichen, die sich nicht gegen eine natürliche Person richten, sondern den in § 33 I 1 OWiG aufgezählten Unterbrechungstatbeständen nur "entsprechen". Dies bedeutet jedoch keine Einschränkung in dem Sinne, daß sämtliche vor Einleitung des selbständigen Verfahrens erfolgten Unterbrechungshandlungen gegen die natürliche Person, die eine Ordnungswidrigkeit i. S. des § 30 I OWiG begangen hat, außer Betracht bleiben sollen.