Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.03.1974, Az.: 4 AZR 274/73
Ausscheiden einer Angestellten; Aufhebungsvertrag; Annahme eines Pflegekindes; Ziel einer Adoption; Ausscheiden wegen Schwangerschaft; Ausscheiden wegen Niederkunft; Zahlung von Übergangsgeld
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 20.03.1974
- Aktenzeichen
- 4 AZR 274/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10135
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 16.05.1973 - 2 Sa 21/73
Rechtsgrundlage
- § 62 BAT
Fundstellen
- DB 1974, 1172 (Volltext mit amtl. LS)
- PersV 1974, 218
Amtlicher Leitsatz
Das Ausscheiden einer Angestellten durch Aufhebungsvertrag wegen der Annahme eines Pflegekindes mit dem Ziel einer Adoption steht dem Ausscheiden wegen Schwangerschaft oder Niederkunft in den letzten drei Monaten (BAT § 62 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a, b) nicht gleich, so daß ein Anspruch auf Zahlung von Übergangsgeld nicht besteht.