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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.03.1974, Az.: 4 AZR 274/73

Ausscheiden einer Angestellten; Aufhebungsvertrag; Annahme eines Pflegekindes; Ziel einer Adoption; Ausscheiden wegen Schwangerschaft; Ausscheiden wegen Niederkunft; Zahlung von Übergangsgeld

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.03.1974
Aktenzeichen
4 AZR 274/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10135
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 16.05.1973 - 2 Sa 21/73

Fundstellen

  • DB 1974, 1172 (Volltext mit amtl. LS)
  • PersV 1974, 218

Amtlicher Leitsatz

Das Ausscheiden einer Angestellten durch Aufhebungsvertrag wegen der Annahme eines Pflegekindes mit dem Ziel einer Adoption steht dem Ausscheiden wegen Schwangerschaft oder Niederkunft in den letzten drei Monaten (BAT § 62 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a, b) nicht gleich, so daß ein Anspruch auf Zahlung von Übergangsgeld nicht besteht.