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Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.06.1972, Az.: VI ZR 184/71

Verschulden; Hindernis ; Unbeleuchtetes Hindernis; Luftraumüber der Verkehrsfläche; Bewegtes Hindernis; Auffahrunfall

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.06.1972
Aktenzeichen
VI ZR 184/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 11238
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1972, 1067-1068 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Den Kraftfahrer, der bei Nacht auf ein unbeleuchtetes und nicht bewegtes Hindernis auffährt, trifft regelmäßig ein Verschulden an diesem Unfall. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ohne weiteres bei Hindernissen, die frei in den Luftraum über der Verkehrsfläche hineinragen.