Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.06.1972, Az.: VI ZR 184/71
Verschulden; Hindernis ; Unbeleuchtetes Hindernis; Luftraumüber der Verkehrsfläche; Bewegtes Hindernis; Auffahrunfall
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 27.06.1972
- Aktenzeichen
- VI ZR 184/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 11238
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 9 StVO (a.F.)
- § 50 StVZO
- § 286 ZPO
Fundstelle
- VersR 1972, 1067-1068 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Den Kraftfahrer, der bei Nacht auf ein unbeleuchtetes und nicht bewegtes Hindernis auffährt, trifft regelmäßig ein Verschulden an diesem Unfall. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ohne weiteres bei Hindernissen, die frei in den Luftraum über der Verkehrsfläche hineinragen.