Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.09.1992, Az.: 2 BvR 1305/92
Verfahren; Verzögerung; Landgericht; Anklage; Beschleunigungsgebot
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 07.09.1992
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1305/92
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1992, 12492
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- StV 1992, 522
Redaktioneller Leitsatz
Wenn aufgrund der Schwere der Tat direkt vor dem Landgericht Anklage erhoben hätte werden müssen, kann ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot vorliegen. Dies ist der Fall, wenn das Verfahren durch eine Verweisung an das Landgericht wegen unzureichender Strafgewalt verzögert wird.