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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.09.1992, Az.: 2 BvR 1305/92

Verfahren; Verzögerung; Landgericht; Anklage; Beschleunigungsgebot

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
07.09.1992
Aktenzeichen
2 BvR 1305/92
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1992, 12492
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • StV 1992, 522

Redaktioneller Leitsatz

Wenn aufgrund der Schwere der Tat direkt vor dem Landgericht Anklage erhoben hätte werden müssen, kann ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot vorliegen. Dies ist der Fall, wenn das Verfahren durch eine Verweisung an das Landgericht wegen unzureichender Strafgewalt verzögert wird.