Bundessozialgericht
Urt. v. 25.11.1965, Az.: 12 RJ 352/62
Arbeiterrentenversicherung; Unrechtmäßige freiwillige Beträge; Rückerstattungsanspruch des Versicherten; Vererblichkeit des Rückerstattungsanspruchs
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 25.11.1965
- Aktenzeichen
- 12 RJ 352/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1965, 10298
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 24, 126 - 130
- NJW 1966, 1045-1047 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Anspruch des Versicherten auf Rückzahlung zu Unrecht entrichteter freiwilliger Beiträge zur Arbeiterrentenversicherung ist vererblich. Er steht dem Erben zu, auch wenn der Versicherte ihn nicht geltend gemacht hat.