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Bundessozialgericht
Urt. v. 25.11.1965, Az.: 12 RJ 352/62

Arbeiterrentenversicherung; Unrechtmäßige freiwillige Beträge; Rückerstattungsanspruch des Versicherten; Vererblichkeit des Rückerstattungsanspruchs

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
25.11.1965
Aktenzeichen
12 RJ 352/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10298
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 24, 126 - 130
  • NJW 1966, 1045-1047 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Anspruch des Versicherten auf Rückzahlung zu Unrecht entrichteter freiwilliger Beiträge zur Arbeiterrentenversicherung ist vererblich. Er steht dem Erben zu, auch wenn der Versicherte ihn nicht geltend gemacht hat.