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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.02.1982, Az.: 4 AZR 464/79

Magazin bei technischen Dienststellen; Magazin bei technischen Abteilungen; Technischer Zweck dieser Stelle; Aufbewahrung von Zubehörteilen; Reparaturen; Magazinwärter

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.02.1982
Aktenzeichen
4 AZR 464/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10060
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Lüneburg 17.11.1978 - 2 Ca 531/77
LAG Hannover 21.03.1979 - 5 Sa 13/79

Fundstelle

  • AP Nr. 3 zu § 22 MTB II SV 2a

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Magazin bei technischen Dienststellen oder Abteilungen muß dem technischen Zweck dieser Stelle oder Abteilung dienen. Die Aufbewahrung von Zubehörteilen bei Reparaturen reicht nicht aus.

2. Ein Magazinwärter i.S. der Lohngruppe IV MTB 2 Anl. SV 2a muß technische Kenntnisse besitzen und einsetzen. Die Ausgabe und Einnahme von Materialien reicht hier im Gegensatz zu Lohngruppe IV MTB 2 Anl. SV 2d nicht aus.