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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.10.1960, Az.: 5 AZR 427/59

Volontärarzttätigkeit; Assistenzarzttätigkeit; Duldungsvollmacht; Anscheinsvollmacht; Vertragsänderung; Universitätsklinik; Assistenzärzte; Gewerksachftliche Organisation; Tarifgehälter; Übliche Vergütung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.10.1960
Aktenzeichen
5 AZR 427/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10241
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • RiA 1961, 60
  • WA 1961, 30

Amtlicher Leitsatz

1. Wenn Volontärarzttätigkeit vereinbart ist, aber Assistenzarzttätigkeit unter Duldung des zuständigen Vorgesetzten erbracht wird, kann der Gesichtspunkt der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht zu einer entsprechenden Vertragsänderung führen.

2. Zahlt eine Universitätsklinik an alle ihre Assistenzärzte ohne Rücksicht darauf, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht, Tarifgehälter, so ist das die übliche Vergütung i.S. des BGB § 612 Abs. 2 in der betreffenden Klinik.