Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 25.08.1982, Az.: 12 RK 57/81

Veräußerungsleibrente; Leibrente gegen Überlassung eines Grundstückes; Einnahme zum Lebensunterhalt; Berechnung des Ertragsanteils

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
25.08.1982
Aktenzeichen
12 RK 57/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10993
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Köln 09.04.1979 - S 19 Kr 98/78
LSG Essen 17.11.1980 - L 16 Kr 66/79

Fundstellen

  • BB 1983, 770
  • SozR 2200 § 180 Nr 12

Amtlicher Leitsatz

1. Bei einer sogenannten Veräußerungsleibrente auf Lebenszeit (hier: Leibrente gegen Überlassung eines Grundstückes) ist nur der Ertragsanteil des Zahlbetrages eine Einnahme zum Lebensunterhalt iS des § 180 Abs 4 RVO.

2. Die Berechnung des Ertragsanteils kann bei freiwillig Versicherten einer Ersatzkasse nur dann nach § 22 EStG erfolgen, wenn dies in der Satzung vorgesehen ist.