Bundessozialgericht
Urt. v. 25.08.1982, Az.: 12 RK 57/81
Veräußerungsleibrente; Leibrente gegen Überlassung eines Grundstückes; Einnahme zum Lebensunterhalt; Berechnung des Ertragsanteils
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 25.08.1982
- Aktenzeichen
- 12 RK 57/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10993
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Köln 09.04.1979 - S 19 Kr 98/78
- LSG Essen 17.11.1980 - L 16 Kr 66/79
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1983, 770
- SozR 2200 § 180 Nr 12
Amtlicher Leitsatz
1. Bei einer sogenannten Veräußerungsleibrente auf Lebenszeit (hier: Leibrente gegen Überlassung eines Grundstückes) ist nur der Ertragsanteil des Zahlbetrages eine Einnahme zum Lebensunterhalt iS des § 180 Abs 4 RVO.
2. Die Berechnung des Ertragsanteils kann bei freiwillig Versicherten einer Ersatzkasse nur dann nach § 22 EStG erfolgen, wenn dies in der Satzung vorgesehen ist.