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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 20.02.1995, Az.: 1 BvR 665/94

Wohnraum; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Tochter des Eigentümers; Langjähriger Lebensgefährte; Gefestigte Eigentumsverhältnisse; Kinderwunsch

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
20.02.1995
Aktenzeichen
1 BvR 665/94
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1995, 13278
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Berlin

Fundstellen

  • JurBüro 1995, 499-500 (Kurzinformation)
  • NJW 1995, 1480-1481 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1995, 579-581 (Volltext mit red. LS)
  • WuM 1995, 260-261 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Kündigung von Wohnraum wegen Eigenbedarfs, falls die Begründung lautet, die Tochter des Wohnungseigentümers, die mit ihrem langjährigen Lebensgefährten in gefestigten Einkommensverhältnissen lebe und jetzt auch Kinder haben wolle, benötige die Wohnung: Verfassungsrechtliche Prüfung.