Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 20.02.1995, Az.: 1 BvR 665/94
Wohnraum; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Tochter des Eigentümers; Langjähriger Lebensgefährte; Gefestigte Eigentumsverhältnisse; Kinderwunsch
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 20.02.1995
- Aktenzeichen
- 1 BvR 665/94
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1995, 13278
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Berlin
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- JurBüro 1995, 499-500 (Kurzinformation)
- NJW 1995, 1480-1481 (Volltext mit red. LS)
- WM 1995, 579-581 (Volltext mit red. LS)
- WuM 1995, 260-261 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Kündigung von Wohnraum wegen Eigenbedarfs, falls die Begründung lautet, die Tochter des Wohnungseigentümers, die mit ihrem langjährigen Lebensgefährten in gefestigten Einkommensverhältnissen lebe und jetzt auch Kinder haben wolle, benötige die Wohnung: Verfassungsrechtliche Prüfung.