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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 01.02.1983, Az.: 1 ABR 33/78

Arbeitnehmervereinigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
01.02.1983
Aktenzeichen
1 ABR 33/78
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1983, 10006
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hannover 08.12.1975 - 5 BV 78/74
LAG Hannover 02.03.1978 - 5 TaBV 8/76

Fundstellen

  • BAGE 41, 316 - 328
  • JR 1984, 176
  • NJW 1984, 1710-1712 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ist die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung rechtskräftig mit der Begründung verneint worden, die Vereinigung sei weder gegnerfrei noch ausreichend mächtig, so steht die Rechtskraft dieser Entscheidung einer erneuten Entscheidung über die Tariffähigkeit dieser Arbeitnehmervereinigung so lange entgegen, als sich nicht der Sachverhalt sowohl hinsichtlich der Gegnerfreiheit als auch der Mächtigkeit der Vereinigung wesentlich geändert hat.

2. Eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes setzt nicht voraus, daß die Änderung auch zu einer inhaltlich anderen Entscheidung führt.