Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.11.1983, Az.: 4 StR 551/83
Strafzumessung; Verminderte Schuldfähigkeit; Totschlag; Willensbestätigungen; Höchstpersönliche Rechtsgüter; Verletzung; Natürliche Handlungseinheit; Tat im Rechtssinne
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 24.11.1983
- Aktenzeichen
- 4 StR 551/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11227
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NStZ 1984, 311
- StV 1984, 240-241
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Strafzumessung im Falle eines bei verminderter Schuldfähigkeit begangenen Totschlags.
2. Mehrere Willensbestätigungen, die jeweils andere höchstpersönliche Rechtsgüter verletzen, können weder durch ihre Aufeinanderfolge noch durch einen einheitlichen Tatplan und Vorsatz zu einer natürlichen Handlungseinheit und damit zu einer Tat im Rechtssinne werden.