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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.03.1981, Az.: V ZR 46/80

Schadensersatz; Nichterfüllung; Deckungsverkauf; Mehrerlös; Schadensberechnung; Verkehrswert der Kaufsache

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.03.1981
Aktenzeichen
V ZR 46/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12224
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1981, 925 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 1834 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Berechnet ein Verkäufer seinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung konkret auf der Grundlage eines sogenannten Deckungsverkaufs, muß er den bei diesem Verkauf erzielten Mehrerlös (im Vergleich zum früheren Kaufpreis) jedenfalls dann in seine Schadensberechnung einbeziehen, wenn der Verkaufserlös den Verkehrswert der Kaufsache nicht übersteigt.